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Teilnahmebedingungen Empfehlungs-Programm

Stand: Juni 2026. Anbieter: RED Real Estates Development Bauträger und Immobilien GmbH (siehe Impressum).

1.Charakter der Empfehlung

Das Empfehlungs-Programm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die einmalig und im persönlichen Umfeld eine Hinweis-Empfehlung auf das Objekt Tree House Apartments aussprechen möchten. Die Teilnahme ist eine private Gefälligkeit. Es liegt weder eine gewerbliche noch eine maklerrechtliche Vermittlungstätigkeit vor. Die Prämie ist eine einmalige Aufwandsentschädigung für den Hinweis.

2.Ablauf

Die teilnehmende Person registriert sich auf almtal-invest.vercel.app/empfehlen mit ihren eigenen Kontaktdaten und erhält eine persönliche Empfehlungs-ID samt Link. Diesen Link kann sie an Personen aus ihrem persönlichen Umfeld weitergeben. Eine Eintragung von Daten dritter Personen ist ausgeschlossen.

Die Zuordnung erfolgt über die Empfehlungs-ID und ein technisches Cookie mit 90 Tagen Laufzeit (siehe Datenschutzerklärung). Ruft eine empfohlene Person den Link auf und füllt das Anleger-Formular aus, wird die Empfehlung registriert.

3.Anspruch auf Prämie

Ein Anspruch auf die Prämie entsteht ausschließlich dann, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag über das Objekt Tree House Apartments (bzw. über den entsprechenden Anteil im Share Deal) abgeschlossen wird und der vereinbarte Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Die Auszahlung erfolgt nach der Treuhand-Auszahlung, in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Kein Anspruch entsteht bei Rücktritt, Anfechtung oder einvernehmlicher Aufhebung des Kaufvertrages vor vollständiger Bezahlung.

Vor der Auszahlung bestätigt die teilnehmende Person uns kurz schriftlich (eine E-Mail genügt), dass sie die Empfehlung im eigenen Namen und nicht im Auftrag, auf Veranlassung oder für Rechnung des Käufers abgegeben hat. Eine unrichtige Erklärung führt zum Verlust des Anspruchs und berechtigt uns, eine bereits geleistete Zahlung zurückzufordern.

4.Höhe der Prämie

Die Prämie beträgt grundsätzlich 10.000 Euro brutto bei Vermittlung des Verkaufs des Objektes Tree House 1. Bei einem Paketkauf (Tree House 1 und Tree House 2 gemeinsam) verdoppelt sich die Prämie auf 20.000 Euro brutto.

Reduziert sich der vereinbarte Kaufpreis im Verhandlungsverlauf oder reduziert sich die uns gegenüber dem Verkäufer vereinbarte Provision, skaliert die Prämie linear im selben Verhältnis. Eine entsprechende Berechnung legen wir der Auszahlung bei.

5.Erst-Nennung: nur eine Prämie pro Käufer

Pro Käufer wird höchstens eine Prämie ausgezahlt. Wird dieselbe Käufer-Person von mehreren Teilnehmern empfohlen oder über verschiedene Empfehlungs-Links registriert, erhält ausschließlich die Person die Prämie, deren Nennung uns zeitlich zuerst zugegangen ist. Allein maßgeblich ist der bei uns dokumentierte Zeitstempel der ersten Registrierung genau dieser Käufer-Person im Anleger-Formular. Mehrfach-Prämien für denselben Käufer sind ausgeschlossen.

Mit der Auszahlung an den Erstnenner sind wir von jeder weiteren Forderung im Zusammenhang mit demselben Käufer befreit. Konkurrierende, spätere oder einander widersprechende Ansprüche mehrerer Teilnehmer bezüglich derselben Käufer-Person sind ausschließlich zwischen diesen Teilnehmern zu klären. Wir sind daran nicht beteiligt, nicht zu Nachforschungen über das tatsächliche Zustandekommen des Kontakts verpflichtet und zahlen für denselben Käufer kein zweites Mal.

Kein Anspruch besteht, wenn die genannte Person uns zum Zeitpunkt der Nennung bereits bekannt war, bereits mit uns in Kontakt stand oder sich bereits selbst bei uns gemeldet hatte.

6.Spam-Ausschluss

Die Verbreitung des Empfehlungs-Links per Massenmail, in öffentlichen Foren, in nicht-persönlichen Social-Media-Posts oder über andere Spam-Methoden ist untersagt und führt zum Verlust eines etwaigen Prämien-Anspruchs. Maßgeblich ist die persönliche, individuelle Empfehlung im eigenen Umfeld.

7.Eigen-Empfehlung und verbundene Personen

Eine Selbstempfehlung der teilnehmenden Person (d.h. die teilnehmende Person empfiehlt sich selbst als Käufer) begründet keinen Prämien-Anspruch. Das gilt auch, wenn die teilnehmende Person wirtschaftlich auf eigene Rechnung kauft oder mit dem Käufer wirtschaftlich identisch ist.

Ebenso besteht kein Anspruch, wenn die teilnehmende Person im Auftrag, auf Veranlassung oder für Rechnung des Käufers handelt, der Käufer die Empfehlung also nur formal über eine ihm nahestehende oder von ihm beauftragte Person einreichen lässt, um die Prämie selbst zu vereinnahmen. In solchen erkennbaren Fällen behalten wir uns vor, die Auszahlung zu verweigern oder eine bereits geleistete Zahlung zurückzufordern. Eine Pflicht zur Nachforschung trifft uns nicht.

8.Steuerliche Behandlung

Die Prämie ist eine einmalige Aufwandsentschädigung. Die steuerliche Anmeldung und Versteuerung in der eigenen Steuererklärung obliegt der teilnehmenden Person. Es erfolgt kein Lohnsteuerabzug. Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen Auszahlungs-Beleg aus.

9.Änderungen und Ende des Programms

Wir behalten uns vor, das Empfehlungs-Programm jederzeit zu beenden oder Bedingungen anzupassen. Für bereits registrierte und nachvollziehbar dokumentierte Empfehlungen gelten die zum Zeitpunkt der Empfehlung gültigen Bedingungen weiter.

10.Nachweis, Entscheidung und Haftung

Wir prüfen die Voraussetzungen des Prämien-Anspruchs und entscheiden über die Auszahlung nach billigem Ermessen. Für die zeitliche Reihenfolge konkurrierender Empfehlungen ist allein der bei uns dokumentierte Zeitstempel maßgeblich.

Bei begründetem Verdacht auf eine Umgehung dieser Bedingungen, insbesondere Selbst- oder verbundene Empfehlung, Spam oder Mehrfach-Registrierung, können wir die Auszahlung bis zur Klärung aussetzen.

Unsere Leistung aus diesem Programm ist je Käufer auf die einmalige Prämie begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ansprüche aus diesem Programm sind nicht abtretbar.

Die Angaben zum Objekt sind unverbindlich und ohne Gewähr. Sie ersetzen nicht die eigene Prüfung durch den Käufer. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht.

11.Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig wird Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Verbraucherrechtliche Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.

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